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Schnellere Abfertigung von Frachtcontainern
Australien braucht Ihre Hilfe, wenn es darum geht, seine bedeutenden landwirtschaftlichen Industrien und seine einzigartige Natur vor exotischen Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Durch Einhaltung der Quarantänevorschriften stellen Sie sicher, daß Frachtcontainer auf schnellstem Wege abgefertigt werden können und verhindern, daß exotische Schädlinge und Krankheiten nach Australien eingeschleppt werden.
Die Abfertigung von Frachtcontainern kann durch folgende Schritte beschleunigt werden:
Was Sie tun sollen
- Finden Sie heraus, ob Sie eine Einfuhrgenehmigung brauchen, bevor Sie Waren nach Australien versenden.
- Je nachdem, was Sie nach Australien einführen, müssen Sie bestimmte Einfuhrbedingungen erfüllen. Die australischen Einfuhrbedingungen erfahren Sie über die Datenbank der Einfuhrbedingungen (ICON) oder von Ihrer örtlichen AQIS-Stelle. (Hinweis: Fracht- und Verpackungsmaterialien in Containern werden getrennt abgefertigt)
- Zur schnelleren Abfertigung von Containern sollten Sie AQIS eine Verpackungserklärung vorlegen. Diese sollte ausführliche Angaben zur Sauberkeit des Containers enthalten sowie angeben, ob Stroh oder Holz als Verpackungsmaterialien verwendet wurden und ob sich an der Holzverpackung Rinde befindet. Wenn Sie diese Einzelheiten nicht angeben, muß der Container geöffnet und an einem von AQIS genehmigten Ort untersucht werden.
Wenn ein Container zur öffnung und Untersuchung an einen von AQIS genehmigten Ort gebracht werden muß, entstehen Verzögerungen und Kosten.
- Sorgen Sie dafür, daß Ihr Container frei von Verunreinigungen wie Erde, Korn, Schnecken und pflanzlichem oder tierischen Material ist. Der Container sollte vor der Verladung von innen und außen gereinigt werden, um die Abfertigung bei der Ankunft in Australien zu erleichtern. Für alle in Containern nach Australien eingeführten Waren wird eine Sauberkeitserklärung benötigt. Alle bei der Ankunft in Australien als verunreinigt befundenen Container und Frachten müssen vor ihrer Freigabe behandelt werden.
- Lassen Sie sämtliches für Verpackungszwecke im Container benutzte Holz durch eine von AQIS genehmigte Methode behandeln. Sofern bei der Verladung von Containerfracht Stauholz verwendet wurde, benötigen Sie zur Erfüllung der Abfertigungsbedingungen von AQIS ein gültiges Behandlungszeugnis. Außerdem muß das Holz frei von Rinde sein.
- Die Abfertigung der Verpackungskomponente von Frachtcontainern kann auch durch eine entsprechende Behandlung vor der Küste beschleunigt werden. Eine solche Behandlung muß jedoch von durch AQIS genehmigten Dienstleistern durchgeführt werden.
- Verwenden Sie akzeptable alternative Verpackungsmaterialien wie z.B. Schaumstoff, Kunststoff, METAllrahmen, aufblasbare Verpackungspolster, Holzwolle, Papierschnipsel und ähnliches.
- Seien Sie sich bewußt, daß gefährliche, in Australien nicht vorkommende Schädlinge und Krankheiten durch Container, Frachtgut und Verpackungen nach Australien eingeschleppt werden könnten. Sendungen aus risikoreichen Ländern werden sorgfältig auf derartige Schädlinge und Krankheiten untersucht.
Was Sie nicht tun sollen
- Verwenden Sie keine Strohverpackungen. Das ist verboten. Durch Stroh können exotische Insekten und Krankheiten nach Australien eingeschleppt werden. Container, in denen Stroh, Reisschoten oder ähnliches Pflanzenmaterial zu Verpackungszwecken verwendet wurde, müssen an einem von AQIS genehmigten Ort ausgepackt und das Stroh zur Behandlung oder Vernichtung auf Kosten des Importeurs entfernt werden.
- Verpacken Sie Ihre Waren nicht in Obst- oder Gemüsekisten, Fleisch- oder Eierkartons oder gebrauchte Säcke. Diese stellen ein hohes Risiko dar, da sie Schädlinge und Krankheitsviren enthalten können. Kisten, Kartons und Säcke dieser Art werden unter Aufsicht von Quarantänebeamten entfernt und vernichtet.
- Verwenden Sie kein Holz mit Rinde. Rinde ist verboten und muß entfernt und vernichtet werden.
Zu den am meisten eingeführten Waren, die untersucht werden müssen, gehören:
- landwirtschaftliches Gerät
- Kraftfahrzeuge
- Bambus- und Strohartikel
- Nüsse und Samen
- Dosenfleisch
- Reis
- Käse
- METAllschrott
- Lebensmittel, Kaffeebohnen
- Häute
- Obst - getrocket oder frisch
- Kräuter und Gewürze
- Viehnahrung - pflanzliche und tierische
- Haushalts- und persûnliche Gegenstände
- Matten - aus Stroh und Seegras
- Gemüse - getrocket oder frisch
Frachtgut, welches der Quarantänekontrolle unterliegt:
- Bergbaumaschinen
- unverarbeitete Agrarerzeugnisse
- Holz, einschließlich Gegenstände aus Holz oder holzhaltige Gegenstände, z.B. Schuhe mit Holz- und Keilabsätzen
- Waren mit hohem Risiko der Verunreinigung - besonders durch Erde und tierisches bzw. pflanzliches Material.
Last Updated: 13 Apr 2007
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